Gerichtsentscheidung

AO §§ 55 und 61: Vermögensbindung im Naturschutzverein – BFH, 20.11.2025, V R 10/24

Die Abgabenordnung (AO) verlangt für die steuerbegünstigte Vermögensbindung eine ausreichend bestimmte Satzungsregel. Der Bundesfinanzhof erläutert im Urteil vom 20. November 2025, V R 10/24, weshalb eine allgemeine Zweckformel nicht genügte und wie der Empfängerbezug von der Zweckbestimmung zu unterscheiden ist. Für einen Naturschutzverein ist diese Unterscheidung bei der Vorbereitung einer Satzungsprüfung hilfreich.