Gerichtsentscheidung

BGB § 823 und Art. 9 GG: Ehrschutz beim Vereinsausschluss im Naturschutzverein – BGH VI ZR 207/22

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Persönlichkeitsrechte; das Grundgesetz gewährleistet die Vereinigungsfreiheit. Für Naturschutzvereine zeigt der BGH-Fall, warum eine Anschuldigung in einem satzungsmäßigen Ausschlussverfahren anders zu beurteilen sein kann als ihre öffentliche Verbreitung.