Gerichtsentscheidung

§§ 7, 7a und 127 SGB IV: Honorarunterricht, Beschäftigung und heutiges Übergangsrecht – Bundessozialgericht, 28.06.2022, B 12 R 3/20 R

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch unterscheidet Beschäftigung und selbständige Tätigkeit. Das Bundessozialgericht beurteilte am 28. Juni 2022, B 12 R 3/20 R, den Unterricht einer Lehrerin an einer städtischen Musikschule. Für Vereine ist wichtig, die damalige Statusentscheidung von dem heutigen Verfahren nach § 7a und der besonderen Übergangsregel des § 127 SGB IV zu trennen.