Gerichtsentscheidung

§ 10b EStG und Artikel 63 AEUV: Ausländische Gemeinnützigkeit genügt für den Spendenabzug nicht – BFH, 01.10.2025, X R 20/22

Das Einkommensteuergesetz knüpft den Spendenabzug an bestimmte Empfänger und steuerbegünstigte Zwecke. Die Kapitalverkehrsfreiheit des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beseitigt diese Anforderungen nicht pauschal. Der Bundesfinanzhof erläuterte dies am 1. Oktober 2025, X R 20/22, für eine Zuwendung an eine Schweizer Stiftung.