FAQ

DSGVO Art. 5 und 6: Kartierungen mit Personen- und Standortdaten veröffentlichen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten. Für Kartierungen eines Naturschutzvereins ist deshalb zu unterscheiden, welche Angaben Menschen betreffen und welche Angaben vor allem aus Gründen des Arten- oder Gebietsschutzes vertraulich bleiben sollten.