Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Sie überblicken die finanziellen Folgen einer Entscheidung und erkennen fehlende Beträge. Eigene Annahmen lassen sich miteinander vergleichen.
So nutzen Sie diese Hilfe
Sie können hier direkt mit Ihren eigenen Angaben arbeiten. Beachten Sie die Hinweise zu Eingabeformat, Ergebnis und Speicherung.
- Legen Sie die zu unterstützende Entscheidung fest.
- Tragen Sie eigene Kosten, Einnahmen und bekannte Nullwerte ein.
- Vergleichen Sie Ergebnisse und klären Sie offene Beträge vor einer Zusage.
Wofür Sie das nutzen können
Was kostet unsere Maßnahme über die gesamte Pflegezeit und was müssen Mitglieder dauerhaft übernehmen?
Ein Pflanz- oder Pflegevorhaben endet finanziell nicht mit der Materialbestellung. Halten Sie einmalige Vorbereitung, Material und Fremdleistung getrennt von jährlich wiederkehrender Pflege, Anfahrt und Ersatz fest. Legen Sie zuerst fest, wie viele volle Pflegejahre die Betrachtung umfasst. Das erste Pflegejahr kann im Umsetzungsjahr liegen; es darf nicht zusätzlich ein zweites Mal gerechnet werden. Mitglieder melden vorhandene Geräte, Fachkenntnisse und verlässlich übernehmbare Arbeiten. Ehrenamtliche Stunden sind eine wichtige Kapazitätsangabe, aber kein Zahlungseingang. Vergleichen Sie fachlich geeignete Varianten anschließend mit denselben Jahren und derselben Preisbasis. Der Rechner zeigt den Gesamtbedarf und die noch ungedeckte Finanzierung. Er bestätigt weder die Eignung einer Maßnahme noch einen Förderanspruch. Ein beantragter Zuschuss erscheint gesondert und verringert die gesicherte Finanzierungslücke nicht.
So arbeiten Sie damit
- Fläche, Nutzungsrecht, Ziel und geeignete Maßnahme mit Fachkundigen klären; Schutzregeln und örtlichen Klärungsbedarf notieren.
- Einmalige Vorbereitung, Pflanzgut, Fremdleistung und Transport mit Angebotsdatum erfassen.
- Jährliche Pflege, Anfahrt und geplanten Ersatz in Euro sowie ehrenamtliche Kapazität in Stunden getrennt eintragen.
- Pflegehorizont und mögliche Ersatzereignisse festlegen; Geldzufluss, verbindliche Finanzierung und erst beantragte Mittel unterscheiden.
- Varianten mit demselben Horizont vergleichen und zuständige Pflegeperson, Ausgabenfreigabe sowie nächsten Aktualisierungstermin festhalten.
Arbeitsstand speichern und später fortsetzen
Ihre Eingaben werden nicht automatisch als Datei gesichert. Speichern Sie den Arbeitsstand vor dem Schließen oder Neuladen, wenn Sie später weiterarbeiten möchten.
- Füllen Sie die für Ihren Vorgang benötigten Angaben aus. Bei Listen übernehmen Sie die ausgefüllte Zeile zuerst mit der dafür vorgesehenen Schaltfläche in die Übersicht.
- Wählen Sie „Arbeitsstand speichern“. Das Werkzeug erstellt eine Datei mit der Endung .json. Der Browser legt sie meist im Ordner „Downloads“ ab oder fragt nach dem Speicherort. Sie müssen keine JSON-Datei selbst erstellen oder bearbeiten.
- Bewahren Sie diese Datei in Ihrem eigenen Projektordner auf. Öffnen Sie zum Fortsetzen dasselbe Werkzeug und wählen Sie die Datei bei „Gespeicherten Arbeitsstand laden“ aus. Kontrollieren Sie die übernommenen Angaben und erstellen Sie die Ausgabe bei Bedarf erneut.
Welche Ausgabe passt zu Ihrem Zweck?
- Zum Weiterbearbeiten: Die Projektdatei (.json) ist für dieses Werkzeug bestimmt. Ein PDF, eine Tabelle oder eine heruntergeladene Webseite kann die Projektdatei nicht ersetzen.
- Zum Ausdrucken oder Weitergeben: Nutzen Sie die Druckfunktion und wählen Sie Ihren Drucker oder im Druckdialog „Als PDF speichern“. Prüfen Sie vorher, ob die Ausgabe private Angaben enthält.
- Für eine Tabellenkalkulation: Der Tabellenexport (.csv) lässt sich zum Beispiel in Excel oder LibreOffice Calc öffnen. Wenn alle Werte in einer Spalte erscheinen, verwenden Sie den Text-/CSV-Import und wählen das Trennzeichen der Datei. Diese Tabelle wird nicht als Arbeitsstand zurückgeladen.
Speichern Sie Dateien mit Namen oder vertraulichen Angaben geschützt und geben Sie nur die jeweils benötigten Informationen weiter.
Zwei Varianten rechnen
Alle Geldwerte in EUR, etwa 1.250,50. Eine bekannte Null ausdrücklich als 0 eintragen. Leere Pflichtfelder bleiben unbekannt. Alle Preise und Zuordnungen stammen aus Ihren eigenen Angaben.
Szenario A
Vergleich beider Szenarien
Die Rechenregeln verstehen
Einmalige Maßnahme plus volle zusätzliche Pflegejahre mal jährlicher Pflege und Ersatzbedarf ergibt den nominalen Bedarf. Null Pflegejahre sind zulässig und betrachten nur die einmalige Maßnahme. Inflation, Zins, Förderfähigkeit, Genehmigungen und Zweckbindungen werden nicht automatisch geprüft. Unbestätigte Mittel erscheinen nur in der gesonderten Erwartungsrechnung.
Die Berechnung arbeitet bei Geldwerten mit ganzen Cent; proportionale Kosten werden an den genannten Stellen gerundet. Zwei eigenständig ausgefüllte Szenarien werden gegenübergestellt. Der Vergleich B minus A ist eine rechnerische Änderung, keine Empfehlung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Konstruiertes Rechen- und Arbeitsbeispiel; keine Marktpreise oder belegte Vereinsabrechnung: Eine Gruppe vergleicht zwei fachlich abgestimmte Varianten zur Ergänzung einer Streuobstwiese. Der Vorstand braucht neben dem Anschaffungsrahmen eine Pflegezusage; Mitglieder möchten sehen, wie viele wiederkehrende Einsätze eingeplant werden.
- Baumpflege, Wiesenpflege und Ergänzungspflanzung sind fachlich verschiedene Leistungen; ein Zuschlag ersetzt keinen Pflegeplan.
- § 39 BNatSchG und weitere Regeln anhand der konkreten Arbeiten prüfen; der Rechner gibt keine Schnittzeit oder Genehmigung frei.
- Mitgliederarbeit und vorhandene Geräte als Kapazität erfassen; keine automatische Geldbewertung oder Anrechnung als Förder-Eigenanteil.
Annahmen und Grenzen
- Alle Eurobeträge sind selbst einzutragende Gesamtpreise auf einheitlicher Brutto-/Nettobasis.
- Jahre sind eine ganze Zahl von 0 an; genau diese Zahl jährlicher Pflegeperioden wird gerechnet.
- Gesicherte Mittel enthalten nur diesem Vorhaben und diesem Betrachtungsumfang zuordenbare Beträge; beantragte Mittel getrennt halten.
- Nominalrechnung ohne Inflation, Zinsen und Diskontierung; bei geänderten Preisen eine neue Variante rechnen.
- Jährlicher Ersatzansatz und einmalige Ersatzereignisse dürfen denselben Gegenstand nicht doppelt abdecken.
- Ein gesicherter Finanzierungsbetrag ist nicht automatisch bereits auf dem Konto und nicht automatisch für sämtliche Kostenarten verwendbar.
Gesetze und öffentliche Stellen
Land NRW: Pflege und Ergänzung bestehender Streuobstbestände
Stand: Oktober 2026