Gerichtsentscheidung

BGB §§ 32, 40: Wann eine zweite Mitglieder­versammlung über denselben Grundstücksverkauf entscheidet – OLG München, 02.05.2025, 36 U 3030/24 e

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 32 die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung; § 40 lässt für bestimmte Vereinsregeln abweichende Satzungsbestimmungen zu. Für Naturschutzvereine ist deshalb wichtig, was die eigene Satzung zur Beschlussfähigkeit einer zweiten Versammlung sagt. Das Oberlandesgericht München beurteilte am 2. Mai 2025 einen konkreten Grundstücksverkauf eines Sportvereins.