Erklärbeitrag

UmwRG §§ 1–3 und 8: Verbandsklage seit Oktober 2026 einordnen

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) regelt Rechtsbehelfe anerkannter Umweltvereinigungen gegen bestimmte umweltbezogene Entscheidungen. Für Naturschutzvereine ist seit Oktober 2026 besonders wichtig, geltendes Recht und mögliche Übergangsregeln für ältere Rechtsbehelfe getrennt zu betrachten.