Erklärbeitrag

SGB VII §§ 2, 6 und 8: Unfallversicherung bei Arbeit im Naturschutzverein

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung. Für Einsätze im Naturschutzverein kommt es auf die konkrete Tätigkeit, den versicherten Personenkreis und den zuständigen Unfallversicherungsträger an.