Erklärbeitrag

Gaststättenrecht, IfSG und Bauordnungsrecht: Vereinsfeste im Naturschutzverein vorbereiten

Das Gaststättenrecht, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das einschlägige Landesbau- und Versammlungsstättenrecht regeln unterschiedliche Teile eines Vereinsfestes. Für den Naturschutzverein sind Raum, Ausschank, Lebensmittel und tatsächliche Veranstalterrolle deshalb getrennt zu ordnen.