Erklärbeitrag

BHO §§ 23 und 44: Förderbescheide im Naturschutzverein verstehen

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) regelt in §§ 23 und 44 Grundlagen staatlicher Zuwendungen des Bundes. Für eine Förderung des Naturschutzvereins bestimmen daneben das konkrete Förderprogramm, der Bescheid und einbezogene Nebenbestimmungen den zulässigen Ablauf; bei Landesförderung ist das jeweilige Landesrecht maßgeblich.