FAQ

BGB §§ 535, 581 und 598: Pflegeflächen pachten, mieten oder leihen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet Miete, Pacht und Leihe. Für Naturschutzvereine ist entscheidend, welchen Zugang eine Vereinbarung tatsächlich gewährt, welche Nutzung gestattet ist und ob Veränderungen der Pflegefläche umfasst sind.