Gerichtsentscheidung

AVBayJG und § 22 BJagdG: Fischotterjagd: Welche Regeln der VGH vorläufig aussetzte – BayVGH, 17.03.2026, 19 NE 25.1557

Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz und § 22 des Bundesjagdgesetzes betreffen unter anderem die Jagd auf den Fischotter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte am 17. März 2026, 19 NE 25.1557, bestimmte Vorschriften vorläufig außer Vollzug. Es ging um einen Eilbeschluss mit begrenztem Umfang.